Die Kosten einer Baugenehmigung hängen von der Bauart, der Gebäudegröße und dem jeweiligen Bundesland ab, liegen bei einem Einfamilienhaus aber meist zwischen 500 und 3.000 Euro. Wer wissen will, was eine Baugenehmigung kostet, braucht daher konkrete Rechenbeispiele statt einer pauschalen Zahl. Der folgende Beitrag zeigt anhand typischer Bauvorhaben, wie sich die Gebühren zusammensetzen und mit welchen Beträgen realistisch zu rechnen ist.
Wovon hängen die Gebühren für die Baugenehmigung ab?
Die Gebührenordnungen der Bauaufsichtsbehörden sind Ländersache, weshalb es keine bundesweit einheitliche Gebührentabelle gibt. Als Berechnungsgrundlage dient meist der sogenannte Rohbauwert – also der Wert des Gebäudes ohne Ausstattung, ermittelt über den umbauten Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmetern) multipliziert mit einem Baupreis pro Kubikmeter, der jährlich angepasst wird.
Von diesem Rohbauwert wird ein Prozentsatz als Gebühr erhoben, üblicherweise zwischen 0,2 und 0,8 Prozent. Zusätzlich verlangen viele Behörden eine Mindestgebühr, selbst wenn die prozentuale Berechnung einen niedrigeren Betrag ergäbe. Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe zusätzlich:
- Gebäudeart: Wohnhaus, Gewerbebau oder Nebenanlage werden unterschiedlich eingestuft.
- Bruttorauminhalt: je größer das Bauvolumen, desto höher die Gebühr.
- Prüfungsumfang: Statik-, Brandschutz- oder bauordnungsrechtliche Sonderprüfungen kosten extra.
- Verfahrensart: ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ist meist günstiger als ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren.
Was kostet eine Baugenehmigung in der Praxis? Drei Preisbeispiele
Am besten lässt sich die Frage, was eine Baugenehmigung kostet, anhand konkreter Bauvorhaben beantworten. Die folgenden Beispiele sind typische Größenordnungen und ersetzen keine verbindliche Gebührenberechnung der zuständigen Behörde.
- Einfamilienhaus, ca. 600 m³ umbauter Raum: Bei einem angenommenen Baupreis von rund 400 Euro pro Kubikmeter ergibt sich ein Rohbauwert von etwa 240.000 Euro. Bei einem Gebührensatz von 0,5 Prozent liegt die Baugenehmigung bei ungefähr 1.200 Euro, zuzüglich möglicher Zuschläge für Statikprüfung.
- Anbau oder Wohnraumerweiterung, ca. 100 m³: Der Rohbauwert liegt bei rund 40.000 Euro, die Gebühr entsprechend niedriger – oft zwischen 250 und 500 Euro, wobei die Mindestgebühr der Kommune häufig greift.
- Garage oder Carport ab etwa 30 m²: Kleinere Nebengebäude werden vielerorts im vereinfachten Verfahren genehmigt oder sind bis zu einer bestimmten Größe sogar genehmigungsfrei. Ist eine Genehmigung nötig, bewegen sich die Kosten meist zwischen 100 und 400 Euro.
Diese Beispiele zeigen: Die Kosten für die Baugenehmigung steigen nicht linear mit der Wohnfläche, sondern mit dem tatsächlichen Bauvolumen und dem Prüfaufwand für die Behörde.
Welche Nebenkosten kommen zur reinen Genehmigungsgebühr hinzu?
Die reine Verwaltungsgebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten rund um die Baugenehmigung. Wer ein Bauvorhaben plant, sollte folgende Positionen einkalkulieren:
- Bauvorlageberechtigte Planung: Architekten- oder Ingenieurhonorare für die genehmigungsfähigen Bauzeichnungen, oft mehrere Tausend Euro, abhängig vom Leistungsumfang.
- Standsicherheitsnachweis: Ein Statiker prüft und bescheinigt die Tragfähigkeit, was bei größeren Bauvorhaben separat abgerechnet wird.
- Vermessungskosten: Ein Lageplan durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wird in den meisten Bundesländern verlangt.
- Erschließungskosten: Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser und Straße sind separate Kostenpositionen, die häufig mit dem Bauantrag zusammenfallen, aber nicht Teil der Genehmigungsgebühr sind.
- Bearbeitungsgebühren für Ausnahmen und Befreiungen: Weicht das Vorhaben vom Bebauungsplan ab, verlangen Behörden zusätzliche Gebühren für die Einzelfallprüfung.
In Summe können diese Nebenkosten die eigentliche Genehmigungsgebühr um ein Vielfaches übersteigen. Wer ein Budget für den Bauantrag plant, sollte deshalb nicht nur die Gebühren baugenehmigung selbst, sondern das gesamte Planungspaket berücksichtigen.
Wie lässt sich die Gebühr vorab realistisch berechnen?
Wer die Kosten für die Baugenehmigung vor Antragstellung abschätzen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Am zuverlässigsten ist eine direkte Anfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, da diese die aktuell gültige Gebührenordnung und den regionalen Baupreisindex kennt.
Alternativ liefert der beauftragte Architekt oder Bauingenieur meist eine erste Kosteneinschätzung, da er den Bruttorauminhalt bereits aus der Planung kennt. Folgende Schritte helfen bei einer groben Eigenberechnung:
- Bruttorauminhalt (umbauter Raum) aus den Planunterlagen ermitteln.
- Aktuellen regionalen Baupreis pro Kubikmeter bei der Bauaufsicht erfragen.
- Beide Werte multiplizieren, um den Rohbauwert zu erhalten.
- Den in der Gebührenordnung des Bundeslandes genannten Prozentsatz anwenden.
- Mit der Mindestgebühr vergleichen und den höheren Betrag ansetzen.
Diese Vorgehensweise ersetzt keine verbindliche Auskunft, gibt aber eine realistische Größenordnung für die Finanzplanung, bevor der Bauantrag eingereicht wird.
Fazit
Es gibt keine feste Antwort auf die Frage, was eine Baugenehmigung kostet – die Spanne reicht von rund 100 Euro für ein einfaches Nebengebäude bis zu mehreren Tausend Euro für ein Einfamilienhaus mit umfangreicher Prüfung. Wer den Bruttorauminhalt kennt und den lokalen Gebührensatz erfragt, kann die reinen Verwaltungsgebühren gut abschätzen. Für eine belastbare Gesamtkalkulation sollten jedoch stets Planungs-, Statik- und Erschließungskosten mit eingerechnet werden, da diese das Budget meist stärker belasten als die eigentliche Genehmigungsgebühr.