Baugenehmigung

Terrassenüberdachung in NRW genehmigen lassen

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in NRW: wann sie Pflicht ist, welche Unterlagen zählen und wie das Verfahren beim Bauordnungsamt abläuft.

AutorMarkus Brandt Veröffentlicht Lesezeit 5 Min.

Terrassenüberdachung in NRW genehmigen lassen

Eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in NRW ist nicht immer nötig – die Landesbauordnung befreit viele Vorhaben bis zu einer bestimmten Größe vom Genehmigungsverfahren, verlangt aber trotzdem, dass Statik, Grenzabstände und örtliche Vorschriften eingehalten werden. Wer über die Freigrenze hinausbaut oder in einem Sonderfall wie Außenbereich oder Denkmalschutz plant, muss den offiziellen Weg über das Bauordnungsamt gehen. Der folgende Beitrag erklärt, wie dieser Weg in Nordrhein-Westfalen konkret aussieht.

Ab wann braucht man in NRW eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung?

Die Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) listet in § 62 verfahrensfreie Vorhaben auf. Terrassenüberdachungen und vergleichbare überdachte Freisitze fallen bis zu einer Grundfläche von 36 Quadratmetern in der Regel unter diese Freistellung – vorausgesetzt, die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt. Das bedeutet: keine Genehmigungspflicht, aber auch keine Freifahrt für alles.

Verfahrensfrei heißt nämlich nicht "ohne Regeln". Auch eine genehmigungsfreie Überdachung muss:

  • die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten,
  • statisch sicher geplant und ausgeführt sein (Schnee- und Windlast),
  • den Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplans entsprechen,
  • außerhalb von Regionen mit besonderem Bau- oder Naturschutzrecht liegen.

Eine Baugenehmigung terrassenüberdachung NRW wird also spätestens dann zur Pflicht, wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist – zum Beispiel bei mehr als 36 Quadratmetern Grundfläche, bei einer Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB oder wenn der erforderliche Grenzabstand von in der Regel drei Metern unterschritten wird und keine Ausnahme greift. Auch eine massive Bauweise mit tragenden Wänden oder eine Nutzung als beheizter Wintergarten kann das Vorhaben aus der Freistellung herausfallen lassen, weil dann ein Aufenthaltsraum im bauordnungsrechtlichen Sinn entsteht.

Wichtig für die Praxis: Die 36-Quadratmeter-Grenze bezieht sich auf die Grundfläche der Überdachung selbst, nicht auf die gesamte Terrasse. Eine 40 Quadratmeter große Terrasse mit einer 30 Quadratmeter großen Überdachung bleibt also verfahrensfrei, sofern alle anderen Punkte passen.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren beim Bauordnungsamt ab?

Ist die Freistellung nicht anwendbar, führt der Weg über einen förmlichen Bauantrag beim zuständigen Bauordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. In NRW kommen dabei je nach Lage zwei Verfahren infrage: das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW oder – innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans – das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW, bei dem keine klassische Genehmigung erteilt wird, das Vorhaben aber vorab angezeigt werden muss.

Für den Bauantrag zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW werden üblicherweise folgende Unterlagen verlangt:

  • amtlicher Lageplan mit Einzeichnung der geplanten Überdachung und der Abstandsflächen,
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitt) im Maßstab 1:100,
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Material, Konstruktion und Nutzung,
  • Standsicherheitsnachweis beziehungsweise statische Berechnung für Dachlast und Verankerung,
  • gegebenenfalls ein Nachweis zum Brandschutz, wenn die Überdachung an ein bestehendes Gebäude anschließt.

Bauvorlageberechtigt sind grundsätzlich Architektinnen und Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure. Bei kleineren, einfachen Vorhaben lassen manche Kommunen auch Anträge zu, die von Fachbetrieben eingereicht werden – das sollte vorab beim jeweiligen Bauamt geklärt werden, da die Praxis zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW variiert.

Nach Einreichung prüft das Amt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (Passt das Vorhaben zum Bebauungsplan oder zur Umgebungsbebauung?) und die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit (Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz). Bei Grenzabstandsunterschreitungen wird häufig eine Zustimmung der Nachbarn eingeholt oder eine Abweichung beantragt, was das Verfahren verlängert.

Welche Kosten und Bearbeitungszeiten sind realistisch?

Die Gebühr für eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachung richtet sich in NRW nach dem sogenannten Bauwert – also im Wesentlichen nach den Herstellungskosten der Konstruktion. Als grobe Orientierung kann man mit einer Gebühr zwischen 0,5 und 1 Prozent der Rohbausumme rechnen, wobei die Kommunen eigene Gebührentabellen mit Mindestsätzen anwenden. Für eine mittelgroße Terrassenüberdachung bewegt sich die Gebühr häufig im niedrigen dreistelligen Bereich, kann bei aufwendigeren Konstruktionen aber auch deutlich darüber liegen.

Hinzu kommen mögliche Kosten für:

  • die Erstellung des Lageplans durch ein Vermessungsbüro, falls kein aktueller Plan vorliegt,
  • die statische Berechnung durch ein Ingenieurbüro,
  • Planungsleistungen, falls ein Architekt oder eine Architektin den Antrag stellt.

Bei der Bearbeitungsdauer gibt die BauO NRW für das vereinfachte Verfahren eine Frist vor: Die Bauaufsichtsbehörde muss in der Regel innerhalb von drei Monaten entscheiden, nachdem der Antrag vollständig vorliegt. In der Praxis entscheiden viele Ämter bei einfachen Terrassenüberdachungen schneller, insbesondere wenn keine Nachbareinwendungen oder Abweichungsanträge im Spiel sind. Realistisch sollte man dennoch mit mehreren Wochen bis zu drei Monaten planen, bevor mit dem Bau begonnen werden darf – ein früherer Baubeginn ist unzulässig und kann als Schwarzbau gewertet werden.

Ein häufiger Zeitverlust entsteht durch unvollständige Anträge: Fehlt der Standsicherheitsnachweis oder ist der Lageplan veraltet, fordert das Amt Nachreichungen an, und die Bearbeitungsfrist beginnt erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen neu zu laufen. Wer die Unterlagen von Anfang an sorgfältig zusammenstellt, spart hier oft mehrere Wochen.

Sonderfälle: Denkmalschutz, Außenbereich und Gestaltungssatzungen

Auch wenn eine Terrassenüberdachung unterhalb der 36-Quadratmeter-Grenze liegt, kann im Einzelfall trotzdem eine Baugenehmigung NRW Terrassenüberdachung nötig werden. Der Grund liegt dann meist nicht in der Größe, sondern in besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Denkmalschutz: Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder liegt es in einem Denkmalbereich, ist zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde erforderlich – unabhängig davon, ob das Vorhaben sonst verfahrensfrei wäre.
  • Außenbereich: Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile unterliegen § 35 BauGB. Hier greifen die Erleichterungen des § 62 BauO NRW meist nicht, weil zusätzlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich geprüft werden muss.
  • Gestaltungssatzungen: Viele Kommunen in NRW haben örtliche Bauvorschriften zu Dachform, Material oder Farbgestaltung erlassen, etwa in historischen Ortskernen oder einheitlich geplanten Neubaugebieten. Eine verfahrensfreie Überdachung muss diese Vorgaben trotzdem einhalten; Verstöße können nachträglich zum Rückbau führen.
  • Sondernutzung: Grenzt die Terrasse an einen öffentlichen Weg oder eine Straße, kann zusätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nötig sein, wenn die Überdachung in den öffentlichen Raum hineinragt.

In Eigentumswohnungsanlagen kommt außerdem das Wohnungseigentumsrecht ins Spiel: Auch wenn die öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist, kann die Zustimmung der übrigen Eigentümergemeinschaft nötig sein, sobald die Überdachung das gemeinschaftliche Eigentum oder das äußere Erscheinungsbild verändert. Diese Zustimmung ersetzt keine Baugenehmigung, wird aber häufig übersehen und führt sonst zu zivilrechtlichem Streit.

Wer unsicher ist, ob einer dieser Sonderfälle zutrifft, sollte vor Baubeginn eine formlose Bauvoranfrage beim zuständigen Bauordnungsamt stellen. Das kostet in der Regel eine geringe Gebühr, schafft aber Rechtssicherheit, bevor Material bestellt oder ein Fachbetrieb beauftragt wird.

Fazit

In den meisten Fällen lässt sich eine Terrassenüberdachung in NRW ohne klassisches Genehmigungsverfahren errichten, solange die Grundfläche 36 Quadratmeter nicht überschreitet, die Abstandsflächen stimmen und kein Sonderfall wie Denkmalschutz oder Außenbereich vorliegt. Sobald eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, führt kein Weg an einem förmlichen Bauantrag mit Lageplan, Bauzeichnungen und Standsicherheitsnachweis vorbei. Wer frühzeitig beim Bauordnungsamt nachfragt und die Unterlagen vollständig einreicht, vermeidet Verzögerungen und im schlimmsten Fall einen kostspieligen Rückbau.

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