Hausbau Architekt Kosten lassen sich nicht pauschal in Euro beziffern, denn das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hängt von den anrechenbaren Baukosten, der Komplexität des Gebäudes und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Für die volle Betreuung von der ersten Skizze bis zur Bauabnahme liegen die Kosten meist zwischen zehn und fünfzehn Prozent der reinen Baukosten. Wer den Hausbau mit Architekt plant, zahlt diese Gebühr zusätzlich zu den eigentlichen Bau- und Handwerkerkosten für sein Haus. Während die Pillar-Übersicht zu Hausbau Kosten Gewerke den gesamten Kostenrahmen eines Neubaus zeigt, geht es hier ausschließlich darum, wie sich das Architektenhonorar zusammensetzt und wofür genau gezahlt wird.
Wie setzt sich das Architektenhonorar beim Hausbau zusammen?
Grundlage für die Berechnung der Planungskosten beim Hausbau ist die HOAI. Sie ordnet jedes Bauvorhaben einer von fünf Honorarzonen zu, abhängig von den Planungsanforderungen: Ein einfaches Einfamilienhaus liegt meist in Zone II, ein Haus mit aufwendiger Statik, Hanglage oder ungewöhnlichem Grundriss eher in Zone III. Je höher die Zone, desto höher der Prozentsatz, der auf die sogenannten anrechenbaren Kosten angewendet wird.
Anrechenbare Kosten sind nicht die gesamten Baukosten, sondern im Regelfall die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) nach DIN 276. Grundstückskosten, Erschließung, Außenanlagen und die Baunebenkosten selbst fließen also nicht in die Bemessungsgrundlage ein.
Seit der HOAI-Reform 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, Bauherr und Architekt können das Honorar frei vereinbaren. In der Praxis orientieren sich die meisten Vereinbarungen aber weiterhin an den bekannten HOAI-Tabellenwerten, weil sie eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage bieten.
- Honorarzone I–II: einfache, standardisierte Grundrisse, wenige technische Anforderungen
- Honorarzone III: individuelle Grundrisse, anspruchsvolle Statik oder Hanglage
- Honorarzone IV–V: komplexe Sonderbauten, bei klassischen Einfamilienhäusern selten
Volle Leistung oder Teilauftrag: Was kosten die einzelnen Leistungsphasen?
Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen, von der ersten Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach Fertigstellung. Wird nur ein Teil beauftragt – etwa nur die Planung bis zur Baugenehmigung –, sinkt das Honorar entsprechend, weil die einzelnen Phasen unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.
| Leistungsphase | Inhalt | Anteil am Gesamthonorar |
|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| LP 2 | Vorplanung | 7 % |
| LP 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| LP 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | 32 % |
| LP 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Ein Blick auf die Verteilung zeigt, wo das Geld tatsächlich hinfließt: Allein die Bauleitung während der Ausführung macht knapp ein Drittel des gesamten Honorars aus, die Ausführungsplanung ein weiteres Viertel. Wer nur Entwurf und Genehmigungsplanung (LP 1–4) beauftragt, zahlt entsprechend nur rund 27 Prozent des vollen Honorars – muss die Bauleitung dann aber selbst übernehmen oder an einen separaten Bauleiter delegieren.
Beispielrechnung: Architektenkosten für ein Einfamilienhaus
Wie sich die Prozentsätze in echten Zahlen niederschlagen, zeigt ein Beispiel: Bei anrechenbaren Baukosten von 350.000 Euro und Honorarzone II liegt das Honorar für die volle Leistung (LP 1–9) grob zwischen 34.000 und 42.000 Euro, je nach vereinbartem Satz. Bei höherem Baustandard oder Honorarzone III steigen diese Werte spürbar.
| Anrechenbare Baukosten | Honorarzone | Honorar für volle Leistung (ca.) |
|---|---|---|
| 250.000 € | II | 26.000 – 32.000 € |
| 350.000 € | II | 34.000 – 42.000 € |
| 350.000 € | III | 40.000 – 49.000 € |
| 500.000 € | III | 52.000 – 63.000 € |
Diese Werte sind Orientierungsgrößen auf Basis der klassischen HOAI-Tabellen, keine verbindlichen Festpreise. Das tatsächliche Honorar wird individuell vereinbart und sollte immer schriftlich im Architektenvertrag festgehalten werden, inklusive der beauftragten Leistungsphasen und etwaiger Nebenkosten wie Fahrtkosten oder Kopien.
Für kleinere Zusatzleistungen, etwa die Innenraumplanung oder eine reine Beratung vor Baubeginn, vereinbaren viele Architekten stattdessen ein Pauschal- oder Stundenhonorar, das außerhalb der HOAI-Systematik liegt.
Architektenhonorar im Verhältnis zu Gewerke- und Handwerkerkosten
Das Architektenhonorar ist nur ein Baustein der gesamten Planungskosten beim Hausbau. Hinzu kommen Fachplaner für Statik, Haustechnik oder Bauphysik, deren Honorare ebenfalls nach HOAI berechnet werden und je nach Gebäude weitere fünf bis acht Prozent der Baukosten ausmachen können. Wer Architekt und Fachplaner zusammen betrachtet, kommt bei einem klassischen Einfamilienhaus häufig auf einen Planungsanteil von insgesamt 15 bis 20 Prozent der Bausumme.
Die Gewerkekosten beim Hausbau – Erdarbeiten, Rohbau, Dach, Fenster, Elektro, Sanitär, Heizung, Innenausbau – sind davon strikt zu trennen und machen den weitaus größten Teil der Bausumme aus. Diese Handwerkerkosten werden direkt mit den ausführenden Betrieben abgerechnet, nicht über den Architekten. Er organisiert die Ausschreibung, vergleicht Angebote und prüft Rechnungen, trägt die eigentlichen Kosten der Gewerke aber nicht selbst.
Genau hier liegt der praktische Nutzen einer vollen Beauftragung: In den Leistungsphasen 6 und 7 holt der Architekt vergleichbare Angebote mehrerer Handwerksbetriebe ein und prüft sie fachlich, was bei Bauherren ohne Erfahrung häufig zu günstigeren und realistischeren Angeboten führt als bei einer Direktvergabe ohne fachliche Prüfung. In der Bauleitung (LP 8) kontrolliert er zudem, ob die Gewerke tatsächlich in der vereinbarten Qualität und Reihenfolge ausgeführt werden – von der Bewehrung im Fundament bis zur Luftdichtheit der Gebäudehülle.
- Fehlende Abstimmung zwischen Rohbau- und Haustechnik-Gewerken, etwa vergessene Kernbohrungen oder falsch platzierte Durchbrüche
- Abweichungen von der Ausführungsplanung, die erst bei der Abnahme auffallen
- Mängel an Anschlüssen und Details, die ohne regelmäßige Baustellenbegehung unentdeckt bleiben
Wie lässt sich am Architektenhonorar sinnvoll sparen?
Wer die Kosten senken will, sollte nicht am Honorarsatz selbst, sondern am Leistungsumfang ansetzen – und genau prüfen, welche Phasen wirklich verzichtbar sind.
- Teilleistung statt Vollauftrag: Wer handwerklich erfahren ist oder einen Fertighausanbieter mit eigener Bauleitung wählt, kann den Architekten nur für Entwurf und Genehmigungsplanung (LP 1–4) beauftragen und spart rund zwei Drittel des Honorars.
- Mehrere Angebote einholen: Seit dem Wegfall der verbindlichen Mindestsätze lohnt sich ein Vergleich mehrerer Büros, insbesondere bei Honorarzone II, wo die Spannbreite der vereinbarten Sätze groß ist.
- Fertighaus mit Sonderwünschen kombinieren: Bei Fertig- oder Ausbauhäusern übernimmt oft der Anbieter die Planung, ein Architekt wird dann nur punktuell für individuelle Anpassungen oder die Bauüberwachung hinzugezogen.
- Pauschalhonorar vereinbaren: Für klar abgegrenzte Zusatzleistungen außerhalb der HOAI, etwa eine Beratung zur Grundstücksbebauung, ist ein Festpreis oft günstiger als eine Abrechnung nach Stunden.
Von einer Kürzung sollte man dagegen bei der Objektüberwachung absehen. Wer die Bauleitung komplett selbst übernimmt, um die rund 32 Prozent Honoraranteil zu sparen, trägt auch das volle Risiko für Ausführungsfehler – und die Kosten für spätere Nacharbeiten übersteigen das gesparte Honorar in der Praxis häufig deutlich. Für Laien ist zumindest eine reduzierte, stichprobenartige Bauüberwachung durch einen Fachmann empfehlenswert, statt komplett auf Kontrolle zu verzichten.
Fazit: Architektenkosten realistisch einplanen
Die Kosten für einen Architekten beim Hausbau lassen sich über die HOAI-Systematik gut vorab kalkulieren, sobald Honorarzone, anrechenbare Baukosten und gewünschter Leistungsumfang feststehen. Wer alle neun Leistungsphasen beauftragt, zahlt in der Regel zehn bis fünfzehn Prozent der Baukosten, kann dafür aber auf eine durchgehende fachliche Begleitung von der ersten Skizze bis zur Bauabnahme zählen. Wer gezielt Teilleistungen auswählt, spart Honorar, sollte die dadurch selbst zu tragende Verantwortung – insbesondere bei der Bauleitung – aber realistisch einschätzen.