Hausbau und Renovierung

Hausbau Kosten Architekt: Planung und Budgetierung

Was ein Architekt beim Hausbau kostet, hängt von Honorarzone, Bausumme und Leistungsphasen ab – so berechnen und budgetieren Sie realistisch.

AutorAnnika Steinbach Veröffentlicht Lesezeit 6 Min.

Hausbau Kosten Architekt: Planung und Budgetierung

Wer die Kosten für den Architekten beim Hausbau kalkulieren will, muss nicht raten: Sie ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), aus der sogenannten Honorarzone, aus den anrechenbaren Baukosten und aus dem tatsächlich beauftragten Leistungsumfang. In der Praxis liegt das Architektenhonorar für ein klassisches Einfamilienhaus meist zwischen 10 und 15 Prozent der reinen Bau­kosten. Wie sich diese Größen zusammensetzen und wie Sie sie für Ihr eigenes Bauvorhaben belastbar durchrechnen, zeigt dieser Beitrag.

Wie setzt sich das Architektenhonorar beim Hausbau zusammen?

Grundlage für die Honorarberechnung ist die HOAI. Sie legt für jedes Bauvorhaben eine Honorarzone zwischen I (sehr geringe Planungsanforderungen) und V (sehr hohe Anforderungen) fest. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus fällt meist in Zone II oder III, weil Statik, Haustechnik und Ausstattung mittlere Komplexität haben. Je höher die Zone, desto höher der Honorarsatz bei gleicher Bausumme.

Zweite wichtige Größe sind die anrechenbaren Kosten. Sie orientieren sich an den Baukosten nach DIN 276, konkret an den Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – technische Anlagen). Grundstückskosten, Erschließungsbeiträge oder die Küche zählen also nicht mit, wohl aber Rohbau, Dach, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallation.

Die dritte Variable ist der Leistungsumfang. Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen (LP), von der Grundlagenermittlung (LP 1) über Entwurf und Genehmigungsplanung (LP 2–4) bis zur Bauüberwachung und Objektbetreuung (LP 8–9). Wird nur ein Teil beauftragt, etwa nur Planung und Genehmigung ohne Bauleitung, sinkt das Honorar entsprechend dem Prozentanteil dieser Phasen am Gesamthonorar. Bauüberwachung (LP 8) macht dabei mit rund 30 bis 32 Prozent den größten Einzelblock aus, weil sie über die gesamte Bauzeit läuft.

  • Honorarzone: bestimmt den Prozentsatz je Kostenstufe
  • Anrechenbare Kosten: Bemessungsgrundlage nach DIN 276, KG 300 + 400
  • Leistungsphasen: bestimmen, welcher Anteil des Vollhonorars tatsächlich anfällt

Hausbau mit Architekt: Kosten im Vergleich zum Bauen ohne Architekt

Die Kosten für den Hausbau mit Architekt liegen naturgemäß über denen eines schlüsselfertigen Angebots vom Fertighaushersteller, bei dem die Planung im Paketpreis versteckt ist. Bauherren zahlen bei freier Planung ein separates Honorar, haben dafür aber ein individuell geplantes Haus, eine unabhängige Kostenkontrolle und eine neutrale Instanz gegenüber den ausführenden Firmen.

Wirtschaftlich rechnet sich das oft, weil ein Architekt Ausschreibungen einzelner Gewerke einholt und vergleicht, statt einen Pauschalpreis unbesehen zu akzeptieren. Er prüft Rechnungen, kontrolliert Bautenstand und Qualität vor Ort und erkennt Mängel, bevor sie teuer werden – etwa eine falsch verlegte Abdichtung oder eine unzureichend verdichtete Baugrubensohle. Bauherren ohne fachliche Begleitung entdecken solche Fehler häufig erst, wenn Folgeschäden sichtbar werden.

Ein realistischer Vergleich sollte deshalb nicht nur das Architektenhonorar, sondern auch mögliche Einsparungen bei den Baukosten selbst berücksichtigen: Wer Gewerke einzeln und wettbewerblich vergibt, erzielt bei sorgfältiger Planung häufig bessere Konditionen als bei einem Generalunternehmer, der seine eigene Marge einpreist. Das Architektenhonorar ist damit kein reiner Zusatzposten, sondern zu einem Teil eine Investition in Kostensicherheit.

Wichtig für die Budgetplanung: Das Honorar ist Teil der sogenannten Baunebenkosten, zu denen auch Baugenehmigung, Vermessung, Bodengutachten und Bauversicherungen zählen. In der Gesamtkalkulation eines Einfamilienhauses machen diese Nebenkosten üblicherweise 15 bis 20 Prozent der reinen Baukosten aus, das Architektenhonorar ist darin der größte Einzelposten.

Welche Gewerke fließen in die Honorarberechnung ein?

Da sich das Honorar an den anrechenbaren Baukosten orientiert, lohnt ein Blick darauf, welche Gewerke beim Hausbau überhaupt in diese Bemessungsgrundlage eingehen. Grob gegliedert nach DIN 276 sind das unter anderem:

  • Baugrube und Erdarbeiten
  • Rohbau: Fundament, Mauerwerk oder Beton, Decken, Dach
  • Fenster, Außentüren und Fassade
  • Heizung, Sanitär, Lüftung
  • Elektroinstallation
  • Innenausbau: Trockenbau, Estrich, Bodenbeläge

Jede zusätzliche Gewerkeleistung erhöht die anrechenbaren Kosten und damit tendenziell auch das Architektenhonorar – ein Grund, warum Sonderwünsche wie eine aufwendige Fassade oder eine Fußbodenheizung im gesamten Gebäude die Planungskosten nicht nur über höhere Baukosten, sondern auch über die Bemessungsgrundlage spürbar beeinflussen.

Besonders oft unterschätzt werden dabei die Kosten für Erdarbeiten beim Hausbau. Dazu zählen Baugrunduntersuchung, Aushub der Baugrube, gegebenenfalls Bodenaustausch bei nicht tragfähigem Untergrund, die fachgerechte Böschungssicherung nach DIN 4124, der Abtransport oder die Zwischenlagerung des Aushubmaterials sowie die spätere Verfüllung. Bei ungünstigem Baugrund – etwa hohem Grundwasserstand oder wenig tragfähigem Boden – können die Erdarbeiten schnell einen deutlich größeren Anteil am Budget einnehmen als ursprünglich kalkuliert, weil zusätzlicher Bodenaustausch, eine Grundwasserabsenkung oder eine aufwendigere Gründung nötig werden.

Ein aussagekräftiges Baugrundgutachten vor der Entwurfsplanung ist deshalb keine Kür, sondern spart in der Regel mehr Geld, als es kostet, weil Architekt und Statiker die Gründung realistisch planen können, statt während der Bauphase teuer nachzubessern. Die eigentlichen Erdarbeiten sollten grundsätzlich von einem erfahrenen Tiefbauunternehmen ausgeführt werden, insbesondere die Sicherung der Baugrubenwände ist keine Aufgabe für Laien.

Architektenkosten realistisch budgetieren: ein Beispiel

Um die Honorarordnung greifbar zu machen, hilft ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Angenommen, ein Einfamilienhaus wird mit anrechenbaren Kosten von 320.000 Euro geplant und liegt in Honorarzone III. Für den vollen Leistungsumfang der Leistungsphasen 1 bis 9 ergibt sich daraus – je nach individueller Honorarvereinbarung innerhalb des HOAI-Rahmens – ein Honorar in der Größenordnung von rund 32.000 bis 40.000 Euro, also etwa 10 bis 12,5 Prozent der Bausumme.

Wird nicht die volle Leistung beauftragt, sondern beispielsweise nur Vorplanung, Entwurf und Genehmigungsplanung (LP 1–4), reduziert sich das Honorar entsprechend auf den Prozentanteil dieser Phasen, üblicherweise etwa ein Drittel des Gesamthonorars. Wer die Bauleitung anschließend selbst übernehmen möchte, sollte sich jedoch bewusst sein, dass gerade die Leistungsphase 8 – die Überwachung der Bauausführung – hohe fachliche Anforderungen stellt und Fehler hier besonders teuer werden können.

Für eine realistische Budgetplanung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Grobe Baukostenschätzung anhand vergleichbarer Projekte oder einer ersten Kostenschätzung des Architekten erstellen
  2. Passende Honorarzone gemeinsam mit dem Architekten anhand der Planungsanforderungen einordnen
  3. Benötigte Leistungsphasen festlegen und deren Prozentanteil am Vollhonorar ermitteln
  4. Honorar für Sonderleistungen wie Bodengutachten-Koordination, Vermessung oder Ausführungsplanung für Sonderbauteile separat einkalkulieren
  5. Puffer von mindestens 10 Prozent für Nachträge und unvorhergesehene Leistungen einplanen

So entsteht ein Budget, das nicht nur die reine Bausumme, sondern auch die tatsächlichen Planungs- und Überwachungskosten realistisch abbildet.

Worauf sollten Bauherren bei Honorarvereinbarungen achten?

Seit der HOAI-Reform 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich vorgeschrieben, sie dienen aber weiterhin als Orientierungsrahmen für ortsübliche Honorare. Das bedeutet: Der konkrete Prozentsatz und die Zahlungsmodalitäten sind Verhandlungssache und sollten schriftlich und eindeutig im Architektenvertrag festgehalten werden, bevor die erste Leistungsphase beginnt.

Ein seriöses Angebot benennt klar, welche Leistungsphasen enthalten sind, welche Nebenkosten (Fahrtkosten, Kopien, Vervielfältigungen) separat berechnet werden und wie Nachträge bei nachträglichen Planungsänderungen abgerechnet werden. Pauschalhonorare können Planungssicherheit geben, sollten aber nur vereinbart werden, wenn der Leistungsumfang vorab präzise beschrieben ist, sonst drohen Streit und Nachforderungen, sobald sich der Bauumfang ändert.

Typische Fallstricke, auf die Bauherren achten sollten:

  • Unklare Abgrenzung zwischen Grundleistungen und honorarpflichtigen Sonderleistungen
  • Fehlende schriftliche Vereinbarung zur Honorarzone und den anrechenbaren Kosten
  • Beauftragung nur einzelner Leistungsphasen ohne klare Schnittstelle zur Bauüberwachung
  • Fehlendes Baugrundgutachten, das später zu teuren Nachträgen bei den Erdarbeiten führt
  • Mündliche Zusatzaufträge während der Bauphase ohne schriftliche Bestätigung

Wer diese Punkte vor Vertragsunterzeichnung klärt, vermeidet die häufigsten Quellen für Kostenüberschreitungen beim Architektenhonorar und behält während der gesamten Bauzeit den Überblick über Budget und Leistungsstand.

Fazit

Die Kosten für einen Architekten beim Hausbau lassen sich mit Kenntnis von Honorarzone, anrechenbaren Baukosten und beauftragten Leistungsphasen sehr konkret vorausberechnen. Wer zusätzlich die Kosten der einzelnen Gewerke, insbesondere die oft unterschätzten Erdarbeiten, realistisch einplant und den Architektenvertrag präzise formuliert, schafft ein Budget, das der Bauphase standhält und teure Überraschungen deutlich unwahrscheinlicher macht.

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