Hausbau und Renovierung

Energetische Sanierung Steuern: Abschreibung und Förderung

Energetische Sanierung Steuern absetzen: Wie die 20-Prozent-Förderung nach §35c EStG funktioniert, welche Fristen gelten und was Sie belegen müssen.

AutorAnnika Steinbach Veröffentlicht Lesezeit 4 Min.

Energetische Sanierung Steuern: Abschreibung und Förderung

Wer beim Thema energetische Sanierung Steuern sparen will, meint in der Regel den steuerlichen Bonus nach §35c Einkommensteuergesetz: Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude können damit 20 Prozent der Handwerkerkosten für energetische Maßnahmen über drei Jahre verteilt direkt von ihrer Steuerschuld abziehen, gedeckelt auf maximal 40.000 Euro pro Objekt. Während die Pillar-Seite die energetische Sanierung als Ganzes erklärt, geht es hier ausschließlich um diesen steuerlichen Weg, seine Voraussetzungen und die Frage, wann er sich gegenüber einem klassischen Zuschuss überhaupt lohnt.

Wie funktioniert der Steuerbonus nach §35c EStG?

Der Gesetzgeber unterscheidet bewusst zwischen einer Steuerermäßigung und einem Abzug von der Bemessungsgrundlage. Beim §35c-Bonus wird der Betrag nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von der fälligen Steuerschuld – das wirkt stärker als eine reine Werbungskostenpauschale.

Konkret gilt: 7 Prozent der Kosten im Jahr der Fertigstellung, weitere 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr, macht in Summe 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass das Gebäude selbst bewohnt wird und bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt ist. Die Regelung gilt für Maßnahmen, die zwischen 2020 und Ende 2029 abgeschlossen werden.

Welche Maßnahmen zählen als förderfähige energetische Sanierung?

Nicht jede Renovierung qualifiziert sich. Das Gesetz listet konkrete Einzelmaßnahmen auf, die energetisch wirksam sein müssen und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:

  • Wärmedämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder Sonnenschutzsystemen
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage, etwa der Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau digitaler Systeme zur Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs
  • Kosten für eine Energieberatung, hier sind sogar 50 Prozent statt 20 Prozent absetzbar

Reine Schönheitsreparaturen, ein neuer Bodenbelag ohne Dämmwirkung oder ein Anbau ohne energetischen Bezug fallen nicht darunter.

Steuer oder Förderprogramm: Was lohnt sich mehr?

Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Für dieselbe Maßnahme lässt sich entweder ein Zuschuss oder Kredit aus einem Förderprogramm der KfW oder des BAFA in Anspruch nehmen, oder der steuerliche Bonus – eine Kombination beider Wege für dieselben Kosten ist ausgeschlossen. Wer bereits einen Zuschuss erhalten hat, darf den geförderten Kostenanteil nicht zusätzlich über die Steuererklärung absetzen.

Ob sich Steuer bei energetischer Sanierung oder Zuschuss mehr lohnt, hängt von zwei Faktoren ab. Ein direkter Zuschuss reduziert die Investitionssumme sofort und unabhängig vom eigenen Einkommen, oft mit Fördersätzen zwischen 15 und 70 Prozent je nach Maßnahme und Effizienzstandard. Der Steuerbonus wirkt dagegen nur, wenn im jeweiligen Jahr auch tatsächlich genügend Steuerschuld anfällt, gegen die er verrechnet werden kann – bei geringem zu versteuerndem Einkommen verpufft ein Teil des Vorteils.

Für größere Vorhaben mit hohem Fördersatz ist ein Zuschuss meist günstiger. Für Maßnahmen, die förderrechtlich durchs Raster fallen oder oberhalb der Zuschussgrenzen liegen, bleibt der Steuerweg die einzige Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben zurückzuholen.

Was kostet eine energetische Sanierung – und wie viel bleibt nach dem Steuerabzug?

Die tatsächlichen Kosten einer energetischen Sanierung schwanken stark je nach Maßnahme, Gebäudegröße und Ausführung: Eine Dachdämmung liegt oft im Bereich von 100 bis 200 Euro pro Quadratmeter, ein kompletter Fenstertausch schnell im mittleren fünfstelligen Bereich, eine neue Heizungsanlage ebenfalls. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Steuerbonus konkret auswirkt.

Bei Sanierungskosten von 50.000 Euro für Dämmung und Fenstertausch ergibt sich folgende Verteilung über drei Jahre:

JahrProzentsatzSteuerermäßigung
1 (Fertigstellungsjahr)7 %3.500 €
27 %3.500 €
36 %3.000 €

In Summe reduziert sich die Steuerlast um 10.000 Euro – vorausgesetzt, die Steuerschuld reicht in jedem der drei Jahre aus, um den jeweiligen Betrag auch tatsächlich zu verrechnen. Bleibt in einem Jahr ein Rest übrig, verfällt er ersatzlos und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.

Welche Nachweise und Fristen sind für die Steuererklärung nötig?

Der Steuerbonus wird nicht automatisch gewährt, sondern muss über die Anlage für energetische Maßnahmen in der Einkommensteuererklärung beantragt werden – und zwar erst für das Jahr, in dem die letzte Rate der Rechnung bezahlt wurde. Zwei formale Punkte entscheiden dabei über Erfolg oder Ablehnung:

  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen für energetische Sanierung ausgeführt werden, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt; reine Eigenleistung wird beim Steuerbonus nicht anerkannt, auch nicht der Materialanteil.
  • Die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung; wer den Handwerker bar bezahlt, verliert den Anspruch auf die Steuerermäßigung vollständig.

Rechnung und Zahlungsnachweis sollten mindestens bis zum Ende der dreijährigen Abzugsphase aufbewahrt werden, da das Finanzamt sie bei Rückfragen anfordern kann. Wer unsicher ist, ob eine geplante Maßnahme die technischen Mindeststandards erfüllt, sollte das vor Beauftragung mit dem ausführenden Fachbetrieb klären, denn eine nachträgliche Korrektur der Bescheinigung ist aufwendig.

Fazit

Der steuerliche Weg nach §35c EStG ist ein wirksames, aber eng geregeltes Instrument: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, gedeckelt bei 40.000 Euro, nur für selbstgenutzte Gebäude ab zehn Jahren Baualter und nur in Kombination mit Fachbetrieb, Bescheinigung und unbarer Zahlung. Wer die Wahl zwischen Zuschuss und Steuerbonus hat, sollte vor Beauftragung rechnen, welcher Weg bei der eigenen Steuerschuld und Investitionshöhe tatsächlich mehr zurückbringt.

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